Die Königlichen Ränge

Rechte und Pflichten der Lehensgruppen 

 

Rechte der Krone 

 

Ruft in den Adelsstand, darf den Ritterschlag vollziehen Vergibt Ländereien (Landesebene) Vergibt Verwaltungsaubgaben und kann Sonderämter bestimmen.   Darf zu den Waffen rufen Oberste Rechtsprechung Vergibt das Baurecht (Stufe4) und Sonderlizenzen für Burgen (ab Stufe 2 Burgen gehen einher mit dem Adelstitel oder Ritterschlag nur der Krone ist es gestattet Lizenzen zur Errichtung eines Bergfrieds (Stein) zu vergeben. Legt die Steuern fest. Darf Lizenzen für Gebäude vergeben, die die Rechte der Kronvasallen überschreiten z.b. Für Spezializierung. 

 

Pflichten der Krone 

 

Regelmässige Besuche der Ländreien, Audienztag (Bittstellung und Rechtsfragen). Veranstaltet Events um das Volk bei Laune zu halten (Turniere, Jahresfeste etc je nach Ermessen) Pro Saison mindestens einmal Ein Treffen mit den Kronvasallen in der Hauptstadt. Entlohnung der im Dienste der Krone Stehenden Verwaltung  und Ämter aus Steuergeldern (ausgenommen sind Kronvasallen die Landesfürsten sind) 

 

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Rechte der Kronvasallen (Landesfürsten) 

 

Vergabe von Land in Form der Ernennung von Vasallen (Regionsgrafen, Barone ect) Darf den Titel des Freiherrn oder der Freifrau vergeben. Vergibt das Baurecht Stufe 3  oder 2 soweit kein Regionaler Vasall zugegen ist,für seine Länderei. Rechtsprechung in seiner Länderei bei Regionsproblemen oder Regionsübergreifendem Bedarf. Darf Ämter vergeben die der Verwaltung seines Landes Dienen. Darf einen Teil der Steuern seines Landes einbehalten siehe da unter Steuern !

 

Plichten der Kronvasallen (Landesfürsten) 

 

Regelmässige Besuche der Regionen seiner Länderei. Sorgt durch Erlasse und Verwaltung  

Für den Ausbau seiner Länderei. Beruft mindestens ein mal pro Saison seine Vasallen (Regionsherren/Frauen) ein. Ist verpflichtet die Steuern zu entrichten an den König und diese von seinen Vasallen einzufordern.  

 

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Rechte von Vasallen(Regionsoberhaupt) 

 

Vergibt Ämter seiner Region zwecks Verwaltung. Darf Siedlungsrecht (Stufe 2) vergeben. Regionale Rechtsprechung Darf ebenso wie der Landesherr einen Teil der Steuern  Behalten der Rest geht an den Landesherrn. 

 

Plichten der Vasallen(Regionsoberhaupt) 

 

Besucht die Siedlungen seiner Region in regelmässigen Abständen. Entrichtet die Steuern der Region an den Landesherren. Gibt mindestens ein Fest pro saison innerhalb der Region. Gewährt den Unfreien und Gemeinen Schutz und Hilfe. 

 

Rechte der Unfreien und Gemeinen 

 

Unfreie haben das Recht auf Nahrung und Hilfe im Spiel können im Rp herangeführt werden. Unfreie sind von der Steuer befreit, ihr/e Herr/in entrichtet diese für sie. 

 

Unfreie können jederzeit vom Regionsherern, Landesherren, Dem Hofstaat oder der Königin in den Stand eines Gemeinen erhoben werden. 

 

Pflichten der Unfreien  Arbeitsdienste leisten, (der Stand sollte für leute sein die das Spiel noch nicht kennen oder mit dem rp nicht vertraut sind so können sie unter Anleitung lernen, oder auch Rplich gerade am Anfang einen Fehler machen, Zu dem werden sie Besonders an das Spiel herangeführt ohne groß eine Verpflichtung zu haben.) 

 

Rechte der Gemeinen Dürfen Siedlung Max Stufe1 Gründen. Müssen keinen Arbeitsdienst verrichten. Haben das Recht sich auf Ämter der regionalen Ebene zu bewerben. 

 

Plichten der Gemeinen Müssen Steuern in Form von Geld oder Gegenständen an den Regionsherren entrichten. 

 

(Die Gruppe der Gemeinen ist gut für Gelegenheitsspieler, oder aber leute die sich im Spiel zwar auskennen aber sich im rp noch herantasten wollen, sie können siedeln, sich um Ämter bewerben und zwanglos Rp haben ohne zu grosse spielerische Pflichten bzw Verantwortung zu haben.)